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Wichtige Informationen für jüdische Flüchtlinge aus der Ukraine!!! 

Es gibt Informationen, dass der Zentralrat der Juden mit der Bundesregierung ausgehandelt hat, dass Juden aus der Ukraine einen Antrag als „jüdische Zuwanderer“ nach Deutschland stellen können! Normalerweise kann man diesen Antrag nur im Herkunftsland stellen und es gibt bestimmte Bedingungen (Integrationsprognose, Sprachkenntnisse etc.), die erfüllt werden müssen. Aufgrund der aktuellen Krise, werden diese Bedingungen ausgesetzt.
  1. Juden aus der Ukraine und ihre direkten Familienangehörige können in Deutschland einen Antrag auf jüdische Zuwanderung stellen.
  2. Es müssen originale Papiere vorgelegt werden, die die jüdische Herkunft nachweisen (es reicht auch väterliche Seite).
  3. Es müssen keine Bedingungen erfüllt werden in Bezug auf Sprachkenntnisse oder ähnliches.
  4. Man erhält nach Abschluss der Prüfung der Dokumente eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die mit einer Arbeitserlaubnis und Ansprüchen auf finanzielle Leistungen (Grundsicherung, Krankenversicherung etc.) einhergeht. Der Wohnort innerhalb Deutschlands kann frei gewählt werden.
  5. Ein Antrag als Vertriebener nach § 24 Aufenthaltsgesetz (so wie alle Vertriebenen aus der Ukraine) ist für das „jüdische Verfahren“ unschädlich. So erhält man aber direkt eine Arbeitserlaubnis, Krankenversicherung und Sozialleistungen etc.
Alle Formalitäten werden derzeit wohl vom Zentralrat der Juden und den Behörden vorbereitet, sodass eine Antragstellung in den nächsten Wochen möglich ist! Die Regelung gilt wohl auch für die Leute, die bereits einen Antrag in der Urkaine gestellt haben und jetzt hier sind!
Wo und wie die Anträge zu stellen sein werden, wird wohl in den nächsten Tagen geklärt!
Bitte teilt diese Info mit den Leuten für die es relevant sein könnte!